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Hundezüchterin und Richterin terrorisiert Schweizer Rassehundeclub

Hundezüchterin und Richterin terrorisiert Schweizer Rassehundeclub

Hundezüchterin und Richterin terrorisiert Schweizer Rassehundeclub

Nachfolgender Bericht wurde der Basler Zeitung vom 28. August 1999 entnommen.

Hundezüchterin ausgeschlossen

Die Sektion des Scottish Terrier Clubs in Breitenbach hatte eine Hundezüchterin von ihrer Mitgliederliste gestrichen. Die Züchterin legte gegen diesen Entscheid beim Amtsgericht in Dornach Rekurs ein.

Dornach. fhv. Wegen «unhaltbarem Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern» und der Verbreitung von «Unwahrheiten über Hunde» wurde eine Hundezüchterin vom Breitenbacher Scottish Terrier Club ausgeschlossen. Die Kynologin focht diesen Beschluss an und reichte Klage ein. Doch die Verhandlung im Gerichtssaal des Amtsgerichtes Dorneck vom Mittwoch fand ohne die Klägerin statt, und auch die zu Unrecht beschuldigten Vierbeiner waren nirgends zugegen.

Sie spielten sowieso nur noch eine Nebenrolle: Wie Gerichtspräsident Hans-Peter Marti zu Beginn der knapp einstündigen Verhandlung erläuterte, standen rein formaljuristische Fragen des Vereinsrechts zur Diskussion. Das Dreiergericht versuchte zu ergründen, ob das Anhörungsrecht verletzt worden war oder ob die Klägerin genügend Möglichkeiten gehabt hatte, ihren Standpunkt vor den Mitgliedern des Scottish Terrier Club darzulegen.

Ausschluss wegen übler Nachrede

Die Hundezüchterin war 1991 als Mitglied in den Club aufgenommen worden, was zwei Mitglieder veranlasst hatte, aus diesem auszutreten. An der Generalversammlung 1997 wurde vom Clubvorstand die Streichung der Hundezüchterin aus der Mitgliederliste beschlossen. Unter anderem wurde der Frau vorgeworfen, mit der Verbreitung von Unwahrheiten über Hunde negativ auf das Klima im Verein einzuwirken.
Der Vereinspräsident teilte dies der Hundezüchterin in einem «rechtlich mehr als nur korrekten Brief», wie es Gerichtspräsident Marti bezeichnete, mit. Die Hundezüchterin beziehungsweise deren Anwältin reichten in der Folge fristgerecht eine 42seitige Rekursschrift beim Vereinsvorstand ein. Im März 1998 fand eine ausserordentliche Generalversammlung des Scottish Terriers Clubs statt, für die die Streichung des Vereinsmitglieds traktandiert war. Die Hundezüchterin erschien trotz der Ankündigung ihrer Anwesenheit nicht. Sie liess sich von ihrer Anwältin und ihrem Ehemann vertreten.
Die 36 anwesenden Mitglieder der Versammlung beschlossen, dass die Gäste von der Versammlung ausgeschlossen werden müssten, worauf die Anwältin der Hundezüchterin und deren Ehemann den Saal unter Protest verliessen. Der Rekurs wurde von der Generalversammlung mit 35 Stimmen bei einer Enthaltung abgewiesen.

Todesfall änderte nichts

An einer Aussöhnungsverhandlung im April 1998 im Amtsgericht in Dornach schien sich eine Lösung im Streit zwischen der Hundezüchterin und dem Verein mit Sitz in Breitenbach anzubahnen. Die Parteien einigten sich darauf, dass die Hundezüchterin aus dem Verein ausscheidet, wenn die Mitgliederversammlung des Scottish Terrier Clubs den Streichungsbeschluss aufhebt. An der nachfolgenden Versammlung erlitt der Ehemann der Hundebesitzerin tragischerweise einen Herzinfarkt und verstarb. Die Vereinsmitglieder lehnten eine Aufhebung der Streichung ab.
Nach Angaben von Gerichtspräsident Marti kommt eine Streichung aus der Mitgliederliste eines Vereins nicht einem Ausschluss gleich. Die Streichung habe keinerlei Einfluss auf die Tätigkeit der Klägerin als Hundezüchterin oder Richterin bei Hundeausstellungen. Wirtschaftliche Einbussen seien deshalb auszuschliessen.

Club handelte rechtskonform

Die Klägerin machte geltend, dass ihr das Recht auf Anhörung verweigert worden sei, was vom Amtsgericht deutlich abgelehnt wurde. Die Klägerin habe genügend Möglichkeiten gehabt, sich zu äussern. Ein Recht auf Anhörung, so Marti, sei ausserdem gesetzlich nirgends verankert. Er bezeichnete auch die Traktandierung an der Generalversammlung als rechtskonform. Die Klägerin habe aufgrund ihrer Abwesenheit bei der Mitgliederversammlung auf eine persönliche Anhörung verzichtet.
Marti folgte in der Urteilsbegründung den Ausführungen des Anwalts des beklagten Vereinspräsidenten, wonach die Klägerin mitgeteilt hatte, an der besagten Mitgliederversammlung ihre Rechte wahrzunehmen, dieser dann aber ferngeblieben war. Die von der Klägerin entsandte Rechtsanwältin sei nicht befugt gewesen, an einer Vereinsversammlung teilzunehmen.

Klägerin muss zahlen

Mit dem Hinweis, dass sich der Vereinsvorstand überdurchschnittlich rechtskonform verhalten habe, wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Klägerin hat eine Parteientschädigung von 3000 Franken sowie eine Urteilsgebühr und Gerichtskosten von insgesamt 3900 Franken zu berappen.

Kommentar: Der Scottish Terrier Club Schweiz ist bereits der zweite Club nach dem Schweiz. Terrier Club, der Frau Clerc, Boll / BE (heute Trimbach/SO) entlassen hat. Nichts desto Trotz wurde sie nach dem Terrier Club Debakel sogar Präsidentin des Schweizerischen Zwerghundeclub (SZC), dies obwohl sie gar keine der Rassen züchtet und in welchem sie sich mit ähnlichen und schlimmeren Methoden seit rund 10 Jahren am Ruder hält.

Hochachtung und Lob verdienen beide Clubs, denn wie man weiss, ist ein Verein immer nur so gut wie seine Mitglieder. So stellt sich zugleich einmal mehr die Frage der Zumutbarkeit eines kynologischen Dachverbandes, dessen Handlungsunfähigkeit einmal mehr bewiesen ist und der selbst wie noch viele andere mehr, Opfer derselben geworden ist. Der totale Verbandsausschluss dieser «feinen Lady», die zugleich FCI «Allround» Richterin wie auch AKC Richterin, Hundezüchterin und Clubpräsidentin ist, wäre schon seit Jahren fällig.

Nachtrag vom 17.06.2007

Obwohl in den SKG Richter Statuten vorgeschrieben, «hat ein unbescholtener Bürger zu sein», treibt dieses Mitglied über die Verbandsgrenzen hinaus ihre verleumderischen Intrigen weiter und ist für einen realitätsfremden Sonntagsblick Bericht immer noch gut genug. Ein Sanktionierung der SKG gegen dieses Richter Mitglied fand in den mafiösen Verbandsstrukturen nie statt.

Das Thema Clerc & Co. ist aber mit Sicherheit noch nicht abgeschlossen und in naher Zukunft dürfte Teil 2 und weitere Ergänzungen folgen.


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