Hundezüchterin und Richterin terrorisiert Schweizer Rassehundeclub
Nachfolgender
Bericht wurde der vom 28. August 1999 entnommen.
Hundezüchterin
ausgeschlossen
Die Sektion des Scottish
Terrier Clubs in Breitenbach hatte eine Hundezüchterin von ihrer Mitgliederliste
gestrichen. Die Züchterin legte gegen diesen Entscheid beim Amtsgericht in Dornach Rekurs
ein.
Dornach. fhv. Wegen «unhaltbarem
Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern» und der Verbreitung von «Unwahrheiten
über Hunde» wurde eine Hundezüchterin vom Breitenbacher Scottish Terrier Club
ausgeschlossen. Die Kynologin focht diesen Beschluss an und reichte Klage ein. Doch die
Verhandlung im Gerichtssaal des Amtsgerichtes Dorneck vom Mittwoch fand ohne die Klägerin
statt, und auch die zu Unrecht beschuldigten Vierbeiner waren nirgends zugegen.
Sie spielten sowieso nur noch eine
Nebenrolle: Wie Gerichtspräsident Hans-Peter Marti zu Beginn der knapp einstündigen
Verhandlung erläuterte, standen rein formaljuristische Fragen des Vereinsrechts zur
Diskussion. Das Dreiergericht versuchte zu ergründen, ob das Anhörungsrecht verletzt
worden war oder ob die Klägerin genügend Möglichkeiten gehabt hatte, ihren Standpunkt
vor den Mitgliedern des Scottish Terrier Club darzulegen.
Ausschluss wegen übler Nachrede
Die Hundezüchterin war 1991 als
Mitglied in den Club aufgenommen worden, was zwei Mitglieder veranlasst hatte, aus diesem
auszutreten. An der Generalversammlung 1997 wurde vom Clubvorstand die Streichung der
Hundezüchterin aus der Mitgliederliste beschlossen. Unter anderem wurde der Frau
vorgeworfen, mit der Verbreitung von Unwahrheiten über Hunde negativ auf das Klima im
Verein einzuwirken.
Der Vereinspräsident teilte dies der Hundezüchterin in einem «rechtlich mehr als nur
korrekten Brief», wie es Gerichtspräsident Marti bezeichnete, mit. Die Hundezüchterin
beziehungsweise deren Anwältin reichten in der Folge fristgerecht eine 42seitige
Rekursschrift beim Vereinsvorstand ein. Im März 1998 fand eine ausserordentliche
Generalversammlung des Scottish Terriers Clubs statt, für die die Streichung des
Vereinsmitglieds traktandiert war. Die Hundezüchterin erschien trotz der Ankündigung
ihrer Anwesenheit nicht. Sie liess sich von ihrer Anwältin und ihrem Ehemann vertreten.
Die 36 anwesenden Mitglieder der Versammlung beschlossen, dass die Gäste von der
Versammlung ausgeschlossen werden müssten, worauf die Anwältin der Hundezüchterin und
deren Ehemann den Saal unter Protest verliessen. Der Rekurs wurde von der
Generalversammlung mit 35 Stimmen bei einer Enthaltung abgewiesen.
Todesfall änderte nichts
An einer Aussöhnungsverhandlung im
April 1998 im Amtsgericht in Dornach schien sich eine Lösung im Streit zwischen der
Hundezüchterin und dem Verein mit Sitz in Breitenbach anzubahnen. Die Parteien einigten
sich darauf, dass die Hundezüchterin aus dem Verein ausscheidet, wenn die
Mitgliederversammlung des Scottish Terrier Clubs den Streichungsbeschluss aufhebt. An der
nachfolgenden Versammlung erlitt der Ehemann der Hundebesitzerin tragischerweise einen
Herzinfarkt und verstarb. Die Vereinsmitglieder lehnten eine Aufhebung der Streichung ab.
Nach Angaben von Gerichtspräsident Marti kommt eine Streichung aus der Mitgliederliste
eines Vereins nicht einem Ausschluss gleich. Die Streichung habe keinerlei Einfluss auf
die Tätigkeit der Klägerin als Hundezüchterin oder Richterin bei Hundeausstellungen.
Wirtschaftliche Einbussen seien deshalb auszuschliessen.
Club handelte rechtskonform
Die Klägerin machte geltend, dass
ihr das Recht auf Anhörung verweigert worden sei, was vom Amtsgericht deutlich abgelehnt
wurde. Die Klägerin habe genügend Möglichkeiten gehabt, sich zu äussern. Ein Recht auf
Anhörung, so Marti, sei ausserdem gesetzlich nirgends verankert. Er bezeichnete auch die
Traktandierung an der Generalversammlung als rechtskonform. Die Klägerin habe aufgrund
ihrer Abwesenheit bei der Mitgliederversammlung auf eine persönliche Anhörung
verzichtet.
Marti folgte in der Urteilsbegründung den Ausführungen des Anwalts des beklagten
Vereinspräsidenten, wonach die Klägerin mitgeteilt hatte, an der besagten
Mitgliederversammlung ihre Rechte wahrzunehmen, dieser dann aber ferngeblieben war. Die
von der Klägerin entsandte Rechtsanwältin sei nicht befugt gewesen, an einer
Vereinsversammlung teilzunehmen.
Klägerin muss zahlen
Mit dem Hinweis, dass sich der
Vereinsvorstand überdurchschnittlich rechtskonform verhalten habe, wurde die Klage in
erster Instanz abgewiesen. Die Klägerin hat eine Parteientschädigung von 3000 Franken
sowie eine Urteilsgebühr und Gerichtskosten von insgesamt 3900 Franken zu berappen.
Kommentar: Der
Scottish Terrier Club Schweiz ist bereits der zweite Club nach dem Schweiz. Terrier Club,
der Frau Clerc, Boll / BE (heute Trimbach/SO) entlassen hat. Nichts desto Trotz wurde sie nach dem Terrier
Club Debakel sogar Präsidentin des Schweizerischen Zwerghundeclub (SZC),
dies obwohl sie gar keine der Rassen züchtet und in welchem sie sich mit ähnlichen und
schlimmeren Methoden seit rund 10 Jahren am Ruder hält.
Hochachtung und Lob verdienen beide
Clubs, denn wie man weiss, ist ein Verein immer nur so gut wie seine Mitglieder. So stellt
sich zugleich einmal mehr die Frage der Zumutbarkeit eines kynologischen Dachverbandes,
dessen Handlungsunfähigkeit einmal mehr bewiesen ist und der selbst wie noch viele andere
mehr, Opfer derselben geworden ist. Der totale Verbandsausschluss dieser "feinen
Lady", die zugleich FCI "Allround" Richterin wie auch AKC Richterin,
Hundezüchterin und Clubpräsidentin ist, wäre schon seit Jahren fällig.
Nachtrag vom 17.06.2007
Obwohl in den SKG Richter Statuten vorgeschrieben, "hat ein unbescholtener Bürger zu sein",
treibt dieses Mitglied über die Verbandsgrenzen hinaus ihre verleumderischen Intrigen weiter und ist
für einen realitätsfremden Sonntagsblick Bericht immer noch gut genug. Ein Sanktionierung der SKG gegen
dieses Richter Mitglied fand in den mafiösen Verbandsstrukturen nie statt.
Das Thema Clerc & Co. ist aber
mit Sicherheit noch nicht abgeschlossen und in naher Zukunft dürfte Teil 2 und weitere
Ergänzungen folgen. |