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Hunde – Hitchcock mit der Anerkanntheit!

Hunde – Hitchcock mit der Anerkanntheit!

Was ist verbandsoffen, was ist verbandsgeschlossen …

(Unser Tip: Ausdrucken, studieren und weitergeben)

Sie sollten wissen, die EHU strebt kein Monopol in der Rassehundezucht an. Das Anstreben einer Monopolstellung käme zum Ausdruck in der Nichtzulassung verbandsfremder Ahnentafeln, in der Nichtzulassung von Hunden aus verbandskonkurrierenden Verbänden zu Ausstellungen und Zucht, in der Ablehnung von Doppelmitgliedschaften ihrer Mitglieder etc.. Solche Ausstellungen nennt man verbandsgeschlossene Ausstellungen welche von verbandsgeschlossenen Verbänden durchgeführt werden.

Solche Rassehundeverbände betreiben im wahrsten Sinne Vereinsmeierei bis zum äussersten. Die eigenen Mitglieder werden ferngehalten von konkurrierenden Verbänden. Teilweise ist es diesen Mitgliedern sogar verboten, an verbandsfremden Ausstellungen teilzunehmen oder ihren Deckrüden verbandskonkurrierenden Züchtern zur Verfügung zu stellen, was einer finanziellen Enteignung durch den Verein gleichkommt. Dies bedeutet auch, dass keine freie Wettbewerbsmöglichkeit (Meinungsbildung und Entscheidungsfreiheit des Vergleichs) gegeben ist, obwohl der wahre Gründungssinn eines jeden kynologischen Vereines angeblich die Förderung und Bekanntmachung des Rassehundes beabsichtigt.

Die Ausstellungen im Rahmen der Europäischen Hundesport Union (EHU) sind verbandsoffene Ausstellungen. Als Mitglied oder Besitzer eines Rassehundes aus dem grössten verbandsoffenen kynologischen Dachverband Europas sind Sie auch in anderen verbandsoffenen Verbänden mit Ihrem Vierbeiner gerne gesehen, dies natürlich ohne höheres Startgeld oder andere Schikanen. Verbandsoffene Verbände gibt es heute vermutlich schon mehr als Hunderassen.

Sie können nun also unterscheiden zwischen verbandsoffenen und verbandsgeschlossenen kynologischen Verbänden. In verbandsoffenen Verbänden werden z.B. Ahnentafeln von Rassehunden aus verbandsfremden oder verbandskonkurrierenden Verbänden anerkannt, es sei denn, diese können kein Zuchtbuch vorweisen, in dem die Würfe der Züchter aufgezeichnet werden.

In verbandsgeschlossenen Verbänden, von denen es jedoch in Europa nur noch einen gibt, werden Ahnentafeln vieler Verbände wissentlich negiert und nur in den wirklich seltensten und zwingenden Fällen gegen unverhältnismässig hohe Gebühren sanktioniert und dies nur fallweise. Solche Tiere nennt man auch Registerhunde, zweitrangig und gemassregelt. Solche Sitten sind nur aus verbandsgeschlossenen Verbänden bekannt und dienen hauptsächlich als Einnahmequelle für den Verein. Entschuldigt wird diese «Bauernfängerei» als Verbandskonzept damit, die anderen Verbände seien nicht international anerkannt. Diese suggerierende Propaganda wird dann verständlich, wenn man in Betracht zieht, dass die führenden Köpfe dieses einzelnen Dachverbandes davon ausgehen, Satzungen seien Gesetze und der Verband ist eine staatliche Körperschaft mit Exekutivgewalt. Als Beweis führen wir auszugsweise die Erkenntnis des deutschen Bundesgerichtshofes Karlsruhe vom 6. April 1962 an: Senat Bundesrichter Dr. Bock, Jungbluth, Pehle, Dr. Spengler und Dr. Ebel, Urteilsbegründung: Es sei sittenwidrig, zu behaupten, die FCI (Fédération Cynologique Internationale) wäre allein in der Welt anerkannt!

Es war übrigens Hr. Walter Winkler, Salzburg, Präsident der Europäischen Hundesport Union (EHU), der damals als amtierender Generalsekretär der alten 1908 gegründeten UCI diese als ersten kynologischen Dachverband unter König Baudouin 1965 eintragen liess. Erst nachfolgend kam die sehr viele Jahre später gegründete FCI auf die Idee, diese ebenfalls als kynologischen Dachverband eintragen zu lassen. Nach einem Schreiben an den Bundesrat wurde dem Schweizerischen Yorkshire Terrier Club 1994 mitgeteilt, dass auch in der Schweiz die demokratischen Spielregeln nicht für ein Monopol in der Rassehundezucht geopfert werden können. Von einem Monopol in der Rassehundezucht kann also keine Rede sein.


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