
Die Hundesteuer in der Schweiz
Bei der Hundehaltung in der Schweiz gibt es unterschiedliche Kriterien zu beachten. So ist es zum Beispiel im Gesetz geregelt, dass jeder Hund ab einem Alter von drei Monaten einen Chip zur Registrierung des Tieres eingepflanzt bekommen muss. Auch die Hundesteuer ist ein wichtiges Thema und wird abhängig von den einzelnen Kantonen oder den unterschiedlichen Einwohnergemeinden in verschiedenen Höhen berechnet. Diese Steuer ist jährlich pro Hund zu zahlen. Welche Ausnahmen es gibt und wie hoch die Hundesteuer für Sie ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wer muss die Hundesteuer zahlen und wer nicht
Die Hundesteuer muss pauschal von allen Hundehaltern gezahlt werden. Wie hoch diese im einzelnen Fall ausfällt, ist jedoch Ortsabhängig und wird von den Städten selbst festgelegt. Sobald man sich einen Hund anschafft, muss dieser entweder ab einem bestimmten Alter oder sobald der Betroffene in eine Wohngemeinde zuziehen, bei der entsprechenden Stelle angemeldet werden. Sobald Hundehalter wieder wegziehen oder der geliebte Vierbeiner verstirbt, entfällt die Hundesteuer mit der Abmeldung des Tieres natürlich wieder. Handelt es sich um einen Blindenhund, um einen Rettungshunde oder andere „Berufshunde“, bekommen Halter in vielen Kantonen eine Steuererleichterung, jedoch keine komplette Steuerbefreiung zugesprochen.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Wie hoch die Hundesteuer ausfällt, ist sehr unterschiedlich, was im Land schon oft für Probleme gesorgt hat. So ist die komplette Berechnung der Steuer für die Haltung von einem oder mehreren Hunden für viele betroffene Personen nicht transparent genug. Während einige Orte „nur“ 50 Franken pro Jahr berechnen, gibt es ebenfalls Städte, die mit 165 Franken für die gleiche Hunderasse für Unmut sorgen. Ausserdem finden oft Erhöhungen der Steuer statt, ohne diese begründen zu können. Aus diesem Grund kam es sogar schon vor, dass Petitionen unterschrieben wurden, um dagegen anzugehen.
Möchte man nicht nur einen, sondern mehrere Hunde halten, so wird es richtig teuer. In vielen Orten der Schweiz wird eine Art Lenkungsabgabe berechnet. Das bedeutet, dass jeder weitere Hund doppelt oder sogar dreimal so viel kostet, wie das erste Tier. Das hat vor allem den Grund, dass die Anzahl der Hunde beschränkt werden soll.
Bei wieder anderen Ortschaften des Landes zählt die Rückenhöhe, was bedeutet, dass Hundehalter für Hunde ab einer Rückenhöhe von 40 Zentimeter 20 Franken oder mehr obendrauf zahlen müssen. Das hängt damit zusammen, dass die Tiere natürlich auch mehr Hundehaufen auf den Strassen sowie den Gehwegen hinterlassen.
Was genau der eigene Hund nun in Zukunft an Steuern kosten wird, können Betroffene Hundehalter im Internet leicht prüfen lassen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bei den Städten direkt nachzufragen, was in Zukunft pro Jahr an Geldern auf einen zukommen wird.
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One Reply to “Die Hundesteuer in der Schweiz”
Guten Tag.
Bin selber Hundehalter und ich finde diese Willkür der Hundesteuer völlig daneben. Ich finde es sollte wenn nicht eine Schweizweite gleiche Hundesteuer zumindest eine Kantonale Hundesteuer geben. Welche dann unter den Gemeinden entsprechend verteilt wird. Das andere ist ich finde es fast diskriminierend, dass ein Hundehalter bestraft wird in demer für weitere Hunde doppelt oder gar dreifach so hohe Steueren bezahlen muss. Während die Katzenhalter nix bezahlen müssen und laut Tierschutzgesetz mind 2. Tiere gehalten werden müssen. Die Katzen scheissen willkürlich in Gärten, Parkanlagen etc rum und wer darf wieder mehr bezahlen wegen angeblichen mehrkosten wir Hundehalter. Daher geht das Konzept für mich nicht auf. Auch wenn hier in Romanshorn jeder Haushalt jährlich eine kleine entsorgungsgebühr bezahlen muss. Ich finde Katzenhalter sollten genauso ein registrirungsoflucht und steuerpflicht bekommen egal ob die Katze rausgeht oder nicht. Und ich finde jeder Hund sollte den gleichen Betrag zahlen egal ob gross, klein Diensthund, Hofhund, 1. Hund oder 2. Hund denn jeder Hund macht seine häufchen und jedes Häufchen ist ein Kotsäckli. Und auch ein normaler Familienhund macht seinen Dienst. Ich kenne viele da ist der Hund Kindersatz oder der eigene Therapiehund. Ich selbst bin selber iv Rentnerin wegen Psychischen Problemen mein Hund und früher auch meine Katze haben mich schon vor mancher Dummheit bewahrt. Daher sag ich auch diese Hunde erfüllen ihren Dienst. Denn die Stadt Romanshorn hat immer mal wieder eine Fähnchenaktion wo nicht aufgenommene Kothäufchen markiert wurden. Genau hingesehen wurden da etliche Igel-, Katzen- und Fuchshäufchen markiert darunter waren wenige wirkliche Hundehäufechen. Lso fragt sich warum immer wir Hundehalter in der Kritik und Zahlungspflicht stehen.