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Leinen los: Unterwegs auf der Hundewiese und am Hundestrand

Leinen los: Unterwegs auf der Hundewiese und am Hundestrand

Hundewiese
Foto: Bildagentur Zoonar GmbH – Shutterstock
Kaum präsentiert der Frühling die ersten Sonnenstrahlen, werden Parks und Wiesen voller. Jeder will ein Stück vom schönen Wetter erhaschen und die wintermüden Augen an den frischen Farben laben. Einige breiten sogar schon die Picknick-Decken aus und werfen den Einweg-Grill an. Vorbei also die unbeschwerte, wenn auch kalte Zeit, als es keinen weiter gestört hat, dass die Hunde unangeleint ihren Spaziergang genossen. Nun heißt es wieder, auf Kinder achten, auf Radfahrer Rücksicht nehmen und sich ein Hunde-freundliches Plätzchen suchen. Diese finden sich zum Glück immer öfter, auf der Hundewiese und am Hundestrand. Hier dürfen Hunde noch nach Lust und Laune toben. Doch ist es wirklich so schön und einfach, wie es klingt: Leinen los und ab geht‘s? Worauf Hundebesitzer achten müssen, welche Leinen-Gebote und -Zwänge es gibt und vor allem welche Hinweise im Umgang untereinander beachtet werden sollten, stellt der folgende Beitrag dar.

Wie kommen wir weg vom Leinenzwang?

Das fragen sich viele Halter. Denn sie sind den Bedürfnissen ihrer Lieblinge, nach Spielen und Entdecken sowie dem generellen Drang nach Bewegung, am nächsten. Ähnlich wie bei kleinen Kindern, denen in den Wintermonaten irgendwann die Decke auf dem Kopf fällt, ergeht es nämlich auch den Hunden. Bei Glätte, Matsch und Eiseskälte reduzieren Herrchen und Frauchen die Gassi-Runden nicht selten auf ein Minimum. Der Ausgleich kommt zu kurz. Zwei- und Vierbeiner sind nicht mehr ausgelastet und fangen an, ungeduldig dem Frühjahr entgegen zu fiebern.

Foto: elbud – Shutterstock

Viele nutzen die triste Jahreszeit aber auch, um leere Strände aufzusuchen, abgelegene Wiesen und Parks, wo niemand näher hinschaut, ob der Hund nun angeleint ist oder nicht. Trotz grundsätzlichem Leinenzwang werden im Winter öfter mal die Hunde losgelassen. Werden die öffentlichen Plätze jedoch wieder belebter, kommt keiner der Hundehalter um die Leine drumherum. Spätestens wenn das Ordnungsamt vorbei schaut, Rentner von der Parkbank aus Wache schieben und ganze Schulklassen die Wiesen umkreisen, unter der derweil stillstehenden Aufsicht ihrer Trainer.

Bundesweit gilt in den Stadtzentren Leinenzwang, auch bekannt als Leinenpflicht. Selbst in zahlreichen Forstgebieten, sprechen die Förster vor Ort den Leinenzwang aus, sowohl für Hunde von Spaziergängern als auch von Radfahrern, ja sogar von Reitern. Der Hund muss an die Leine. In Zügen und öffentlichen Verkehrsmitteln kommt obendrein noch der Maulkorb hinzu, der auf Anordnung des Personals angelegt werden muss.

Da stellt sich doch die Frage „Dürfen Hunde überhaupt noch mal ohne Leine laufen?“

Anleinpflicht – Das müssen Hundehalter wissen

Hunde gelten als Gefahrenquelle. Auch, aber nicht nur, weil sie zubeißen können. Hauptsächlich bezieht sich der Leinenzwang auf die Vorbeugung von Unfällen. Beispielsweise wenn der Hund auf die Straßen rennt und dort einen Verkehrsunfall mit Personenschaden in Millionenhöhe verursacht. Viele Mitmenschen fühlen sich von den Vierbeinern zudem schlichtweg gestört und wollen geschützt werden. Gleichsam kann selbst der liebste Hund der Welt schreckhaft reagieren, aus Angst beißen oder im dichten Gedränge Panik bekommen. Kein Hundehalter kann hundertprozentig versichern, dass sein Hund jederzeit gehörig ist.

Einige Hundehalter bemängeln an der Thematik, dass kleine Kinder keineswegs besser seien und schließlich auch ohne Leine laufen dürfen. Das Gesetz will es nun aber mal so, bezeichnet Hunde ganz klar als “Sache“, als steuerpflichtiges Luxusgut und zumindest manchmal als Tierschutz-relevant.

Die Verordnungen zur Haltung von Hunden obliegen allerdings den Ländern, teilweise sogar im Detail den Kommunen/Kantonen. So geben zahlreiche Kantonen vor, dass Hundehalter eine extra Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen müssen, dass die Tiere gechippt werden und bei hohen Personenaufkommen entweder in eine Hundetasche gehören oder mit einem Maulkorb zu versehen sind, zudem mit kurzer Leine, die maximal 1 Meter Länge haben darf. Die Problematik reicht bis hin zum Wohnungseigentumsgesetz, wonach in bestimmten Mietshäusern der Hund selbst im Treppenhaus eine Anleinpflicht hat.

Schilder an Spielplätzen und am Eingang zu Einkaufszentren weisen vorsichtshalber explizit auf die Leinenpflicht hin oder verbieten gar den Zutritt für Hunde. Darüber, wo solche Verbote aufgehoben sind, müssen sich die Halter selbst informieren. Dies ist jedoch eher selten derart eindeutig ausgewiesen. Aber es gibt sie, die Ausnahmen:

  • An gekennzeichneten Hundestränden
  • Auf ebenfalls gekennzeichneten Hundewiesen
  • Auf speziellen Wanderpfaden
  • In wenigen Kommunen

Immer wieder sorgen parallel Debatten um einen Ausgleich durch Angebot an Freilaufflächen sowie um die Art und Länge zulässiger Leinen für Aufmerksamkeit in Presse und kommunaler Politik. Die Hintergründe sind offenkundig: Hundehalter sehen sich und ihre Lieblinge zu wenig unterstützt, obgleich sie extra Steuern zahlen. Hundewiesen werden dagegen nur sporadisch zur Verfügung gestellt, sind meist nicht eingezäunt und im Grund genommen darf jeder drauf – auch die Menschen ohne Hund. Bei Vorfällen haftet dennoch der Hundehalter.

Mit anderen Worten, wenn auf der gekennzeichneten Hundewiese Kinder spielen und toben, ein unangeleinter Hund in Bedrängnis gerät und schnappt, ist der Halter letztlich doch schuldig. Das “Recht auf Freilauf“ ist also mehr als fragwürdig in die Praxis umgesetzt.

Wer nun glaubt mit einer Schleppleine auf der sicheren Seite zu sein, irrt ebenfalls. Maximal 2 Meter gelten als angeleint. Verfolgt wird diese Regelung kurioserweise vorwiegend bei großen Hunden, denn bei den kleinen mit ihren 7 bis 10 Meter langen Flexileinen.

Hundehalter fühlen sich also zurecht ungerecht behandelt. Dennoch es gibt den ein oder anderen winzigen Silberstreif am Horizont.

Leinen los: Das ist erlaubt

Foto: Joy Brown – Shutterstock
Die gesetzlichen Vorgaben sind trickreich, zumal sie eben nicht zentral geregelt werden, sondern jede Kommune nach Lust und Laune entscheidet. Städte, die bewusst keine Freilaufflächen zur Verfügung stellen wollen, dürfen im Gegenzug keine Leinenpflicht erheben. So sieht es der Tierschutz vor. Ausgenommen sind allerdings Listenhunde, die als vermeintlich gefährliche Hunderasse eingestuft werden oder Hunde, die schon einmal auffällig waren. Diese sind allerorts an der Leine zu führen.

In welchem Maße beziehungsweise wie deckend und mit welcher Qualität Hundewiesen dagegen nutzbar sein müssen, bleibt oftmals unbeantwortet. Fragen nach örtlichen Aufteilungen, nach Reinigung und Beleuchtung verhallen viel zu oft ungehört von der Justiz.

Etwas gelassener sehen es viele Förster im Waldgebiet. Doch Vorsicht: In manchen Bundesländern ist der Abschuss wildernder Hunde zulässig. Es ist oftmals die Rede vom sogenannten Einwirkungsbereich des Halters. Ist der Hund quasi abrufbar, gilt er nicht als wildernd. Der Ermessungsspielraum wird von Förstern allerdings recht individuell interpretiert und führte schon zu tragischen Missverständnissen, die Hunde mit ihrem Leben bezahlten. Eine Schonzeit während der Wintermonate löst das Problem nur bedingt, erlaubt Hundehalter aber wenigstens zu dieser Zeit sorglos ohne Leine den Waldspaziergang zu genießen. Andere Bundesländer, wie Thüringen, gönnen den Hunden nicht einmal das. Unabhängig von Brut- und Setzzeit sind Hunde das ganze Jahr über im Wald an der Leine zu führen – andere Bundesländer, andere Sitten.

Grundsätzlich erlaubt ist der leinenlose Hund auf dem eingezäunten Privatgrundstück. Immerhin. Aber das ist zu wenig, vor allem für Mieter ohne Wohneigentum.

Hunde-freundliche Städte erlassen den Leinenzwang gänzlich. Was folgt, ist das große Aber: In Parks, auf öffentlichen Grünanlagen sowie in Stadtzentren müssen Hunde an der Leine geführt werden. Als Ausgleich stehen dafür diverse Hundewiesen zur Verfügung. Schilder kennzeichnen explizit Parks, Spielplätze und Hundewiesen.

Auch Naherholungsgebiete, Naturschutzgebiete und Wildreservate können mitunter zum leinenlosen Spazierengehen genutzt werden, wenngleich immer im Hinterkopf sein sollte, dass wildernde Hunde geschossen werden dürfen.

Ein besonderes Highlight für Hundehalter sind zudem Hundestrände. Auch hier darf die Leine wegbleiben. Die Strandabschnitte sind in der Regel durch Schilder begrenzt, natürlich aber jedem zugänglich, mit und ohne Hund.

Unterwegs am Hundestrand und auf der Hundewiese

Bedenkt man all die Wenn und Aber, die Zwänge und Pflichten, so versteht sich das Glücksgefühl von Mensch und Tier beim Anblick einer Hundewiese und eines Hundestrandes. Urlauber wählen explizit Hotels mit einen nahegelegenen Hundepark oder einem Hundestrand in der Nähe. Als Reisekriterium werden solche Belange immer wichtiger. Viele Hotels und Ferienwohnungen werben sogar extra mit Hunde-freundlichen Angeboten und versuchen so, den Tourismus anzulocken. Allein daran ist erkennbar, wie wichtig dieses Thema für Tierfreunde ist und vor allem wie allgegenwärtig.

Richtiges Verhalten auf Freilaufflächen

Je nachdem wie viele Hunde aufeinander treffen und wie groß die verfügbare Fläche ist, kann die Situation für alle Beteiligten angespannt oder losgelöst sein. Unsichere Halter meiden daher bereits vorsorglich überfüllte Hundeplätze. Dabei genügt es oftmals, den Hunden Gelegenheit zum Beschnuppern zu geben und sich selbst zurück zu halten.

Die eigene Unsicherheit überträgt sich mitunter auf die Hunde und führt zu unnötigem Stress. In der Tat können Tiere, die weder artgerecht noch besonders sozial gehalten werden, Unruhe stiften, dies ist aber eher selten der Fall. Und wenn, dann haftet der Halter des Unruhe stiftenden Hundes für die Folgen. Für Halter verletzter Hunde mag dies leider nur ein kleiner Trost sein.

Beim Betreten der Freifläche sollte der Hund am besten gleich abgeleint werden, um sich möglichst frei zu bewegen und artgerecht kommunizieren zu können. Der Halter bleibt als “sicherer Hafen“ immer in der Nähe.

Erstaunlicherweise sind einige Exemplare derart menschenbezogen, dass sie selbst ohne Leine und umgeben von Artgenossen nur Augen für Herrchen oder Frauchen haben, ungestört apportieren oder einfach querbeet Schnüffeln wollen.

Andere genießen ganz offensichtlich die Bewegungsfreiheit, fordern sich gegenseitig zum Spielen auf und klären kurzerhand die Rangordnung.

Sind Mensch und Tier entspannt, ist das Zusammentreffen die reinste Freude für alle. Während die Hunde sich austoben, kommen die Zweibeiner ins Gespräch, lernen Gleichgesinnte kennen und vielleicht sogar die ein oder andere langanhaltende Hundefreundschaft.

Besonderheiten der Hundewiese

Hundewiesen sind meistens von Radwegen und Fußgängerwegen umgeben. Es ist also genau darauf zu achten, dass die Hunde vor lauter Tollheit nicht übers Ziel, beziehungsweise über den Wiesenrand, hinausschießen.

Wiesen, die unmittelbar an einer Straße liegen, sollte vorsichtshalber gemieden werden, gerade mit Junghunden, die ihre Grenzen noch austesten. Warum die Kommunen solche fehlplatzierten Flächen freigeben, scheint fragwürdig. Man könnte meinen als Alibi. Schließlich gäbe es damit eine Hundewiese, wer sie nicht nutzt, ist selber Schuld… Oder eben bedacht auf das Wohlergehen seines Hundes.

Hundehaufen, also der Kot, müssen auch auf der Hundewiese immer entfernt werden. Für Gewöhnlich steht mindestens ein Abfallbehälter bereit. Nicht zuletzt im eigenen Interesse der Hundehalter ist die Wiese sauber und frei von Tretminen zu halten.

Wer sich nur mit Schleppleine und Trillerpfeife auf die Hundewiese wagt, sollte zudem damit rechnen, in Konflikte mit anderen Hunden zu geraten. Trotzdem kann die Wiese zum Training genutzt werden, zum Beispiel um den eigenen Hund aus einer komplexen Situation heraus abzurufen.

Allen voran ist die Hundewiese aber die ideale Gelegenheit das soziale Verhalten mit Artgenossen zu fördern. Regelmäßige Besuche machen die Hunde nachweislich entspannter und ausgeglichener. Sie lernen Unterwürfigkeit und Dominanz kennen, wie sie mit größeren und kleineren Hunden umgehen müssen, auf ältere Hunde Rücksicht nehmen können und Welpen tolerieren.

Besonderheiten am Hundestrand

Hundestrand
Foto: amfroey – Shutterstock
Anders als auf der Wiese, ist der Hundestrand weniger eingeengt gelegen. Kein Straßenverkehr, meist weder unmittelbar angrenzende Spielplätze noch Radwege. Das frische Nass lockt außerdem in ganz besonderem Maße. Die meisten Hunde lieben Wasser, und sei es nur, um die Pfoten abzukühlen, ein Schluck zu kosten oder eben um ein paar Runden zu schwimmen.

Parallel bietet der Sand eine tolle Abwechslung zum Asphalt und wird liebend gerne zum Buddeln und Suhlen genutzt. Kurzum, hier am Strand gibt es eine Menge zu entdecken. Die Hunde sind oftmals so voller Übereifer, dass noch weniger Konflikte als auf der Hundewiese entstehen.

Wichtig ist, dass alle Hunde unangeleint sein dürfen. Wer hier seinen Vierbeiner an der Leine lässt, tut niemandem einen Gefallen. Schließlich sind Hundestrände genau dafür da: Einfach mal (die Leine) loslassen.

Am Hundestrand ist es weiterhin, wie auf der Hundewiese, Pflicht, die Hinterlassenschaften aufzusammeln und in den meist am Rand zu findenden Müllbehältern zu entsorgen. Das Gleiche sollte natürlich von allen Strandnutzern erwartet werden dürfen. Glasscherben, Essensreste und Bierdeckel sind leider die häufigsten Unarten am Strand und können den Tieren maßgeblich schaden. Denn auch Menschen ohne Hund besiedeln den Hundestrand und machen sich breit. Werden sie dann von nass tropfenden Fellen überrannt, haben sie allerdings wenig Grund sich zu beschweren. Was die meisten nicht davon abhält, es trotzdem zu tun.

Bulldogge am Strand
Foto: otsphoto – Shutterstock

Zum Wohle des allgemeinen Friedens sollten Hundehalter dennoch auf die Mitmenschen vor Ort am Hundestrand achten. Mitunter sind auch Kinder dabei. Denn wo sonst kann man Sandkasten und Hundesandbad so gut vereinen? Daher nutzen viele Familien Hundestrände als Ausflugsziel, um endlich einmal nicht Entweder-Oder diskutieren zu müssen, also entweder Hund oder Kind.

Eine nicht zu unterschätzende Besonderheit an Hundestränden, die zugleich auch Badestrände sind, ist das Vermeiden von Urinieren ins Wasser. Gut erzogene Hunde gehen an das andere Ende vom Strand und pinkeln an den Busch. Manche verpassen die Gelegenheit aber auch vor lauter Spielen. Hier sollten Hundehalter wirklich aufmerksam sein, damit der Strand für alle genießbar bleibt.

Unangeleinte Hunde wieder einfangen

Haben die kleinen Vierbeiner nun einmal den Ruf der Freiheit gekostet und sind in den Genuss voller Bewegungsfreiheit gekommen, fällt das Einfangen nicht immer leicht. Aber genau das macht gutes Training und eine feste Bindung aus: Das Meistern schwieriger Situationen.

Sollte sich die Meute zu sehr im Spiel vertieft haben, helfen die anderen Hundehalter bestimmt gerne kurz und lassen ihre Hunde inne halten, bis der entsprechende Racker eingefangen ist.

Sind die Hunde dann erst einmal ausgespielt, folgen sie sicherlich im wahrsten Sinne des Wortes hundemüde, aber glücklich und zufrieden, mit nach Hause. Fortan merken sofort, wenn es wieder Richtung Hundewiese oder zum Hundestrand geht und können es sicherlich kaum erwarten, wenn es dann heißt: Leinen los!


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